Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt


Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt - mit 10 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.), jedoch nicht mehr als 10.000,00EUR.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
  • Albert Strauß Immobilien e.K. kennt das Objekt nicht.
  • Das Objekt liegt in der Region Dachau, Fürstenfeldbruck, München, Augsburg oder Starnberg, sowie deren Landkreise.
  • Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
  • Das Objekt wird nicht bereits beworben.
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer ( und dass dieser nichts gegen eine Kontaktaufnahme durch uns hat ), zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.


Sie können mit dem Eigentümer verwandt, befreundet oder auch nur bekannt sein. Wenn Sie selbst eine eigene Immobilie verkaufen möchten, können wir Ihnen für einen Tipp jedoch leider keine Provision zahlen. Das gilt ebenfalls, wenn es sich bei dem Tippgeber um den Ehe- oder Lebenspartner sowie deren Kinder des Verkäufers handelt. Sie können uns dann jedoch direkt mit der Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen, um Ihr Objekt schnell und erfolgreich zu verkaufen. Als erfahrener Immobilienmakler bieten wir Ihnen einen Rundum-Service, der den Verkauf Ihrer Immobilie für Sie maximal bequem macht. Außerdem handeln wir für Sie den besten Kaufpreis aus.

Wenn Sie uns als Tippgeber einen Hinweis auf ein Objekt geben, melden wir uns beim Eigentümer. Wenn dieser uns als Makler mit der Vermittlung seines Objekts beauftragt, stehen die Chancen für den Erhalt einer Provision sehr gut. Sobald die Vermittlung mit dem unterzeichneten notariellen Kaufvertrag zu einem erfolgreichen Abschluss kommt, belohnen wir Ihre Empfehlung. Nach dem Erhalt der Abschlussprovision erhalten auch Sie Ihre Provision als Tippgeber.


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Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.

Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

Senden Sie uns Ihren Tipp

Und freuen Sie sich nach erfolgtem Abschluss über Ihre Prämie.
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